Chronik rechter Aktivitäten in Dresden-Neustadt

AfD´ler stressen am Bahnhof Neustadt rum …

Posted: August 5th, 2019 | Author: | Filed under: General | Tags: | Kommentare deaktiviert für AfD´ler stressen am Bahnhof Neustadt rum …

Wegen seiner Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung der ADPM vor dem Bahnhof Dresden Neustadt ermittelt die sächsische Polizei aufgrund des Verdachts der Volksverhetzung gegen den ehemaligen AfD-Politiker André Poggenburg. Nach Zeug*innenaussagen soll dieser in seinem Beitrag sinnemäß geäußert haben, dass Menschen, die nicht deutsch seien, sowie Gegendemonstrant*innen kein Recht zu leben hätten.

Am Rande der Kundgebung versuchte ein älterer Mann außerdem Gegendemonstrant*innen einzuchüchtern, weil er sich scheinbar von einer Trommelgruppe gestört fühlte. Zwei Frauen stellten sich dem Mann daraufhin in den Weg und ließen sich von seinem Verhalten nicht beeindrucken. Unverrichteter Dinge ging der Mann schließlich zur Kundgebung zurück.

Quelle: Presse, Zeug*innenberichte RAA Sachsen


1.Mai NPD & JN am Bahnhof Neustadt

Posted: Mai 1st, 2019 | Author: | Filed under: General, Volksverhetzung | Tags: , , | Kommentare deaktiviert für 1.Mai NPD & JN am Bahnhof Neustadt

Die 1.Mai-Demo der NPD & JN startete am Bahnhof Neustadt – ein Bericht dazu findet sich bei addn.me .

Dazu noch der RAA Sachsen:

Verdacht der Volksverhetzung bei 1. Mai-Demonstration der NPD

Während der Abschlusskundgebung der 1. Mai-Demonstration der NPD stellte die Polizei die Personalien von zwei Rednern fest, da diese die Parole „Migration tötet“ verwendeten. Gegen beide Personen wurden Ermitllungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Bereits vor der Demonstration wurde eine Gefährderansprache mit der Demonstrationsleitung durchgeführt, bei der darauf hingewiesen wurde, dass die Parole aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weder auf Plakaten, noch durch Sprechchöre oder Reden verbreitet werden dürfe.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erging aufgrund eines Antrags der NPD, mit dem die Partei die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit besagter Parole im Vorfeld der Europawahl durchsetzen wollte. Das Gericht sah den Vorwurf der Einschränkung der Meinungsfreiheit als nicht gegeben an und bestätigte damit auch die Einschätzungen des Verwaltungsgerichts Mainz sowie des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: Beide hatten entschieden, dass die Wahlwerbung den Tatbestand der Volskverhetzung erfüllt.

Quelle: Polizei, Presse