Chronik rechter Aktivitäten in Dresden-Neustadt

Hitlergruß

Posted: Mai 31st, 2019 | Author: | Filed under: General | Tags: | Kommentare deaktiviert für Hitlergruß

Ein 21-jähriger Mann zeigte auf seinem Weg von der Elbe in Richtung Albertplatz mehrfach den Hitlergruß. Einsatzkräfte konnten die Identität des Täters feststellen und wiesen ihn aufgrund seines Zustandes in den zentralen Polizeigewahrsam ein. Der Mann stand unter erheblichem Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss.

Quelle: Polizei


Die Fiasko Bar & ihr Klientel

Posted: Mai 19th, 2019 | Author: | Filed under: Angriff, Fremdenfeindlichkeit, Fußball, Outing, Recherche | Tags: , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Die Fiasko Bar & ihr Klientel

Die Original-Recherche stammt von der URA-Dresden und wird hier als Kopie bereitgestellt.

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Anti-Muslimischer Übergriff am „Reichsdeutschenspäti“

Posted: Mai 3rd, 2019 | Author: | Filed under: Angriff, Fremdenfeindlichkeit | Tags: , | Kommentare deaktiviert für Anti-Muslimischer Übergriff am „Reichsdeutschenspäti“

Am Späti auf der Rudolf-Leonhard-Straße 2a, auch als „Reichsdeutschenspäti“ bekannt, ereignete sich ein Anti-Muslimischer Übergriff:

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1.Mai NPD & JN am Bahnhof Neustadt

Posted: Mai 1st, 2019 | Author: | Filed under: General, Volksverhetzung | Tags: , , | Kommentare deaktiviert für 1.Mai NPD & JN am Bahnhof Neustadt

Die 1.Mai-Demo der NPD & JN startete am Bahnhof Neustadt – ein Bericht dazu findet sich bei addn.me .

Dazu noch der RAA Sachsen:

Verdacht der Volksverhetzung bei 1. Mai-Demonstration der NPD

Während der Abschlusskundgebung der 1. Mai-Demonstration der NPD stellte die Polizei die Personalien von zwei Rednern fest, da diese die Parole „Migration tötet“ verwendeten. Gegen beide Personen wurden Ermitllungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Bereits vor der Demonstration wurde eine Gefährderansprache mit der Demonstrationsleitung durchgeführt, bei der darauf hingewiesen wurde, dass die Parole aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weder auf Plakaten, noch durch Sprechchöre oder Reden verbreitet werden dürfe.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erging aufgrund eines Antrags der NPD, mit dem die Partei die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit besagter Parole im Vorfeld der Europawahl durchsetzen wollte. Das Gericht sah den Vorwurf der Einschränkung der Meinungsfreiheit als nicht gegeben an und bestätigte damit auch die Einschätzungen des Verwaltungsgerichts Mainz sowie des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: Beide hatten entschieden, dass die Wahlwerbung den Tatbestand der Volskverhetzung erfüllt.

Quelle: Polizei, Presse